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Aktuelle Informationen zu Google Street View

Das Datenschutzrecht verbietet die Veröffentlichung von Bildern, auf denen individualisierbare Merkmale wie Gesichter oder Kfz-Kennzeichen zu erkennen sind. Google hat sich daher schon im Jahr 2009 gegenüber den zuständigen Datenschutzbehörden verpflichtet, solche Merkmale vor der Veröffentlichung des Bildmaterials unkenntlich zu machen – auch ohne dass hierfür ein Widerspruch der Betroffenen erforderlich ist.

Bürgerinnen und Bürger können - unabhängig von der Selbstverpflichtung von Google – der Aufnahme ihrer Häuser und Fahrzeuge widersprechen. Google ist in diesen Fällen verpflichtet, das Bildmaterial vollständig aus „Street View“ zu entfernen.

Weiterführende Informationen: